Das neue Eigenheim ist endlich fertig, die Kisten werden gepackt, die Familie S. blickt dem lang ersehnten Einzug ins Traumhaus entgegen. Es könnte alles so schön sein, wenn es den Ärger mit dem Nachbarn Herrn K. nicht gäbe … Er ist der Meinung, dass die Abstandfläche zu seinem Grundstück zu klein sei. Außerdem behauptet Herr K., dass der Schatten, den das hübsche Giebeldach der Familie S. auf sein Gemüsebeet wirft, zu lang ist – die zulässige Gebäudehöhe sei überschritten worden.
Was im ersten Moment nach einem beilegbaren Nachbarschaftsstreit klingt, ist jedoch nicht einfach aus der Welt geschafft. Letztendlich treffen sich Familie S. und Herr K. vor Gericht wieder. Dieses befindet, Herr K. sei tatsächlich im Recht: Der gesetzlich vorgegebene Abstand zur Grenze wurde unterschritten und das Dach ist 15 cm zu hoch. Wenn Familie S. Glück hat, erhält ihr Eigenheim eine Nachtragsgenehmigung. Im schlimmsten Fall jedoch droht der Abriss.
Leider ist dieses Beispiel nur eines unter vielen. betrug die Summe der Bauschäden in Deutschland allein 10,5 Milliarden Euro. Davon entfielen geschätzte 10 % auf baugeometrische Fehler (Quelle: BauInfoConsult, 2014). Dabei wären Fälle wie der von Familie S. vermeidbar.
Genau hier setzt der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI) an: Die Gewährleistung von Rechtssicherheit für den Bauherrn ist unabdingbar. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure müssen für diesen Zweck im Bauverfahren das »baugeometrisches Gewissen« sein – sprich an wesentlichen Stellen die Einhaltung der Bauordnung überwachen und somit für mehr Verbraucherschutz sorgen. Eine kluge Ausgestaltung der neuen Landesbauordnung, der Bauprüfverordnung und der nachfolgenden Verwaltungsverfahren garantiert die Rechtssicherheit und setzt die zentralen Forderungen der neuen Landesregierung in die Tat um. Der BDVI macht als Expertengremium in Sachen baugeometrischer Sicherheit hierfür eine Reihe an konkreten Vorschlägen und hofft, dass diese in den Verwaltungsvorschriften zur neuen Landesbauordnung umgesetzt werden.
Die neue Bauordnung
Die Novellierung der Bauordnung NRW steht bereits seit einigen Jahren auf der Tagesordnung der politischen Entscheidungsfinder. Ein Vorschlag der rot-grünen Landesregierung kam aufgrund des Regierungswechsels im Jahr 2017 nicht mehr zum Tragen. Die schwarz-gelbe Regierung hat stattdessen eine neue Vorlage erarbeitet, die am 12. Juli 2018 im Landtag verabschiedet wurde und ab dem 1. Januar 2019 in Kraft treten soll.
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Ina Scharrenbach formuliert die Ziele der Novellierung wie folgt: »Mit einer Neufassung der Landesbauordnung möchte die Landesregierung das Bauordnungsrecht vereinfachen, Baukosten steigernde Regelungen reduzieren, Verfahren beschleunigen und die Rahmenbedingungen für den dringend erforderlichen Wohnungsneubau verbessern« (Homepage Landtag NRW).
Zusätzlich soll die Digitalisierung des Baugeschehens vorangetrieben werden. Der BDVI teilt diese Ziele, gibt aber zu bedenken, dass eine Vereinfachung und Beschleunigung des Bauverfahrens nicht zulasten der Rechtssicherheit der Verbraucher gehen dürfen. Auch die Verwaltung, die durch die neue Bauordnung entlastet werden soll, braucht Rechtssicherheit. Denn gerade diese wird durch Verstöße gegen das Bauordnungs- und Planungsrecht schwer belastet. Einen Fehler im Nachhinein zu korrigieren ist immer mit mehr Aufwand und Kosten verbunden, als diesen von vornherein zu verhindern. Die Zeche für begangene Fehler trägt am Ende der Bauherr, denn die Kosten der höheren Prämien der Haftpflichtversicherungen werden auf alle umgelegt.
Der BDVI hat in den drei folgenden Bereichen an gesetzlichen Lösungsvorschlägen gearbeitet, die die Rechtssicherheit stärken und die Verwaltung entlasten. Damit wird die Beschleunigung des Bauprozesses vorangetrieben, ohne jedoch unnötige Kostensteigerungen zu verursachen ...
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Dipl.-Ing. Rainer Brüggemann
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
rainer(at)vb-brueggemann.de
Maria Schubert
MariaSchubert(at)t-online.de