Mit ihrem gemeinschaftlich betriebenen Satellitenpositionierungsdienst SAPOS® garantiert die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder (AdV) eine infrastrukturelle Grundversorgung, um raumbezogene Aufgaben effizient zu lösen. Dass einige Bundesländer SAPOS®-Dienste entweder als Open Data oder exklusiv für Landwirte kostenfrei bereitstellen, verursacht nicht nur Uneinheitlichkeit, sondern auch Diskussionen der Gebührenmodelle.
SAPOS®
Basierend auf einem flächendeckenden Netz von über 270 permanent registrierenden SAPOS®-Referenzstationen stellen die Vermessungsverwaltungen der Länder mit SAPOS® entsprechend ihrem landesrechtlichen Auftrag den amtlichen geodätischen Raumbezug zur Verfügung.
Die eigentlichen SAPOS®-Dienste bestehen in der Bereitstellung von Korrekturdaten zur Steigerung der Genauigkeit der Positionierung und Navigation mit den globalen Navigationssatellitensystemen (GNSS) von GPS, GLONASS sowie künftig Galileo und BeiDou. Damit können satellitenbasierte Positionsbestimmungen wesentlich genauer als mit Nutzung der unkorrigierten GNSS-Signale durchgeführt werden.
HEPS
Die von SAPOS® generierten Daten können in Echtzeit- oder in Post-Processing-Verfahren als Korrekturdaten oder Beobachtungsdaten genutzt werden. Für registrierte Nutzer bietet SAPOS® drei Servicebereiche (SAPOS®-Dienste) mit unterschiedlichen Eigenschaften und Genauigkeiten. Mit dem Hochpräzisen Echtzeit-Positionierungs-Service (HEPS) kann eine Echtzeit-Positionierungsgenauigkeit von 1-2 cm in der Lage erzielt werden.
Die aus Trägerphasenmessungen abgeleiteten Korrekturdaten werden dazu im Sekundentakt über mobiles Internet über das NTRIP-Protokoll übertragen. Durch die Vernetzung der benachbarten SAPOS®-Referenzstationen werden entfernungsabhängige Fehler minimiert und somit eine verbesserte Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Positionierung erreicht.
AdV-Gebührenrichtlinie
Für die Nutzung des HEPS sieht die AdV-Gebührenrichtlinie vom 22. September 2016 unter A3.2 entweder 0,10 Euro/min oder 250 Euro als monatliche Pauschalgebühr vor. Werden Stundenkontingente im Voraus vereinbart, kommen Ermäßigungsfaktoren zur Anwendung.
Im Vergleich mit den Nachbarstaaten reihen sich diese Kosten eher am oberen Ende ein. Für das österreichische APOS-RTK beträgt die Monatspauschale z. B. 200 Euro, die sekundengenaue Alternative 0,09 Euro/min. In der Schweiz kostet die swipos-Nutzung 0,50 CHF/min bzw. als Flatrate 2.000 CHF (rund 1.700 Euro) pro Jahr. Im tschechischen CZEPOS fallen Stundenpreise von 2,37 Euro (60 Kcˇ) oder Monats- bzw. Jahreskosten von 39,50 Euro (1.000 Kcˇ) und 395 Euro (10.000 Kcˇ) an.
Länderhoheit
Verbindlich gilt die AdV-Gebührenrichtlinie nur für die Bereitstellung durch die Zentrale Stelle SAPOS®, während die Bundesländer lediglich gehalten sind, die Regelungen der Gebührenrichtlinie zu übernehmen. Und so weichen die Landesregelungen in Details ab. Beispielsweise ist in einigen Bundesländern für die HEPS-Nutzung keine monatliche Pauschalgebühr, sondern ausschließlich Minutenabrechnung vorgesehen (z. B. Sachsen: 2. SächsVermKoVO Nr. 13.2.2, Hessen: VwKostO-MWEVL Nr. 8232).
In der Regel ist die SAPOS®-Positionierung bei Liegenschaftsvermessungen bereits in den Verwaltungsgebühren für die Vermessungsunterlagen oder die Katasterübernahme inbegriffen, sodass für diese hoheitlichen Zwecke keine weiteren Kosten für SAPOS®-Daten entstehen. So regelt z. B. die VermKostVO Sachsen-Anhalt in Nr. 7.1, dass die Registerführungsgebühr alle notwendigen Auszüge aus den Nachweisen der Grundlagenvermessung einschließlich der Bereitstellung von SAPOS®-Daten umfasst. Nach Nr. 17 der rheinland-pfälzischen Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse ist die Nutzung der SAPOS®-Dienste HEPS und GPPS mit der gebührenpflichtigen Übernahme von Vermessungsschriften abgegolten ...
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Dipl.-Ing. Frank Reichert
BDVI-Geschäftsstellenleiter Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt
reichert(at)bdvi.de