Spare in der Zeit, dann hast du in der Not. Altes Sprichwort, aber immer noch wahr? Ich meine ja. Ich möchte ja nicht unken, aber jeder Aufschwung hat auch mal ein Ende.
Derzeit haben die Kollegen, zumindest in den Ballungsräumen, volle Auftragsbücher und kümmern sich nicht um neue Themen oder Aufgabenfelder. Das ist ein Fehler, denn gerade wenn es den Büros gut geht, ist Geld für die Erschließung von neuen Aufgabenfeldern und die dafür nötigen Investitionen, wie z. B. Weiterbildung, da.
Unser Finanzminister Olaf Scholz sieht schon bundesweit eine deutliche Abschwächung der Konjunktur kommen, sodass in absehbarer Zukunft die Auftragslage im traditionellen Kerngeschäft – Kataster- und Ingenieurvermessung – deutlich nachlassen wird. In einigen Regionen ist das jetzt schon zu spüren.
Was tun?, sprach Zeus
Es gibt einen großen Strauß von Aufgabenfeldern, welche von Geodäten wahrgenommen werden können. Ich verzichte hier auf eine Auflistung und komme direkt auf ein sehr wirtschaftliches und jahreszeitunabhängiges Betätigungsfeld zu sprechen – die Immobilienwertermittlung.
Diese ist in Grundzügen jedem Kollegen bekannt, bedarf einer gewissen Weiterbildung, jedoch keiner größeren Ausgaben für Hard- und Software. Eine erfolgreiche Betätigung in der Immobilienwertermittlung setzt selbstverständlich gewisse Grundkenntnisse voraus, welche durch Seminare bei den verschiedensten Anbietern erworben oder aktualisiert werden können.
Danach kann man ruhigen Gewissens mit der Immobilienbewertung beginnen. Die Umsatzrendite liegt deutlich über der des herkömmlichen Vermessungsgeschäfts und macht folglich Appetit auf mehr.
Ziel eines jeden Sachverständigen sollte die öffentliche Bestellung sein, denn dann hat man nachgewiesen, dass man auf allen Gebieten der Immobilienwertermittlung »wasserdicht« ist.
Um Sie auf dem Weg dorthin zu unterstützen, bietet der BDVI Weiterbildungen und einen Bewertungstitel, den sogenannten REV, an. Seit 2010 ist der BDVI von der TEGoVA akkreditiert, seinen Mitgliedern den Titel »Recognised European Valuer – Anerkannter Europäischer Wertermittler« zu verleihen.
Dieser Titel ist kein Nachweis für Kenntnisse in europäischem Bewertungsrecht oder europäischer Bewertungspraxis (die es an sich auch nicht gibt), sondern vielmehr ein einheitlicher europäischer Mindeststandard, der Kenntnisse in der länderspezifischen Bewertung garantiert.
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Dipl.-Ing. Hans Ulrich Esch
BDVI-Vizepräsident
esch(at)bdvi.de