Hin und wieder trifft man im vermessungstechnischen Außendienst auf ungewöhnliche Grenzsteine. Die Verwirrung ist perfekt, wenn laut Katasternachweis an der Stelle überhaupt kein Stein stehen dürfte. Wer weiß schon, dass eine einfache Grenzpunktabmarkung vor 100 Jahren noch gar keiner Dokumentation bedurfte? Ein vermessungshistorischer Streifzug gewinnt dann plötzlich Relevanz für den richtigen Umgang mit derartigen Fundstücken.
Ein Grenzstein?
Die Mitarbeiter eines brandenburgischen ÖbVI- Büros staunten nicht schlecht, worauf sie da am Rande von Teltow südlich von Berlin gestoßen waren.
Bei einer Grenzuntersuchung im Rahmen einer Liegenschaftsvermessung hatten sie einen recht ungewöhnlich aussehenden Zementstein zutage befördert. Dem guten Erhaltungszustand nach und allein schon wegen des »modernen« Materials ordnete man das aus der Erde geholte Objekt nach genauerer Begutachtung den 1950er- bis 1970er-Jahren zu. Nicht nur wegen der doch recht ungewöhnlichen Form, sondern auch weil es für das betreffende Flurstück außer der Gemarkungsurkarte überhaupt keinen neueren Katasternachweis – schon gar nicht aus dieser Zeit – gab, vermutete man, dass es sich wohl doch um etwas anderes als um einen Grenzstein handeln müsse. Wobei der Zementstein trotz seiner ungewöhnlichen Form zumindest im oberen Bereich dann doch wieder an einen Grenzstein erinnerte. Aber was hatte es dann mit der unter dem Stein in die Erde eingelassenen rechteckigen Betonplatte auf sich? Andererseits stand der mysteriöse Stein nicht einmal einen halben Meter von der nach der Gemarkungsurkarte digitalisierten Grenzpunktkoordinate entfernt.
Fragen über Fragen. Und so wendete man sich schließlich an die BDVI-Landesgeschäftsstelle, ob denn so ein ungewöhnlicher Stein bereits in anderen Fällen aufgefunden worden sei und was schlussendlich von diesem zu halten sei.
Follower-Power
Auch hier bereitete der außergewöhnliche Fund zunächst Kopfzerbrechen. Aber wozu hat man schließlich einen Twitter-Account? Flugs das Grenzstein(?)-Foto den Followern zur Kenntnis gegeben und kurz darüber berichtet. Ziemlich schnell stellte sich die eigentlich gar nicht ernsthaft in Betracht gezogene Antwort ein:

Also doch ein Grenzstein? Ein Magnino-Grenzstein? Doch wer oder was ist Magnino? Auf die Nachfrage, was denn »Magnino« mit diesen Steinen zu tun habe, ließ die Antwort des twitternden ÖbVI aus Potsdam nicht lange auf sich warten:

Magnino Über den ehrwürdigen Berufskollegen namens Magnino, der offenbar häufiger so ungewöhnliche Grenzsteine in die Welt setzte, müsste sich doch etwas mehr herausfinden lassen. Erster Anlaufpunkt dafür ist das brandenburgische Vermessungsportal LiKa-Online, in dessen Automatisiertem Liegenschaftsnachweissystem (ANS) sämtliche historischen Vermessungsrisse bereitgehalten werden. Und in der Tat, nur wenige Flurstücke weiter war unser Magnino tätig und hat Vermessungsschriften hinterlassen, in denen er zudem zu erkennen gab, in Berlin-Steglitz ansässig zu sein. Somit führt der nächste Rechercheschritt zum online verfügbaren Berliner Branchenverzeichnis, in dem H. Magnino bis zum Jahre 1935 unter der Anschrift Düppelstraße 39a, II. Etage, als vereideter Landmesser vertreten ist |1|. Den Beginn seiner beruflichen Laufbahn kann man der »Zeitschrift für Vermessungswesen« (ZfV) von 1898 entnehmen, wo er unter seinem vollen Namen Hubert Adolf Magnino in der »Nachweisung derjenigen Landmesser, welche die Landmesserprüfung im Frühjahrstermin 1898 bestanden haben«, erscheint (S. 210). Dass der Raum südlich von Berlin einen Tätigkeitsschwerpunkt Magninos darstellte, belegt der vom Teltower Heimatverein in Auszügen veröffentlichte Verwaltungsbericht der Stadt Teltow 1914-1928 |2|, in dem es heißt: »Durch die zahlreichen Geländeaufteilungen an verschiedenen Stellen konnten sich die städtischen Körperschaften der erneuten Aufstellung eines Fluchtlinienplans für die gesamte Gemarkung nicht verschließen und es wurde daher im Rechnungsjahr 1928 dieser Auftrag dem vereideten Landmesser Magnino erteilt. Es ist zu erwarten, daß die Arbeiten im Jahre 1930 zu Ende geführt werden.«
Wer hat’s erfunden?
Während damit geklärt ist, wer in der Teltower Umgebung für die besondere Abmarkung verantwortlich war, bleibt noch offen, wer die außergewöhnlichen Grenzsteine erfunden bzw. hergestellt hat. Die Lösung dieser Frage hält ebenfalls die ZfV bereit. Der mit etwa 500 Zeitschriftenaufsätzen und einigen Fachbüchern zur Praxis des Vermessungsingenieurs um die Jahrhundertwende als illustrer Vielschreiber bekannte Berliner Geodät Alfred von Abendroth |3| lüftet in einem ZfV-Beitrag von 1900 »Ueber kleinere Stadtvermessungen« (S. 431 f.) das Geheimnis. Hier sowie in seinem in zwei Auflagen erschienenen bekanntesten Werk »Der Landmesser im Städtebau« von 1901 macht Abendroth regelrecht Werbung für die »bekannten Normalgrenzsteine des Herrn Steuerinspector Schmeisser (D. R. Patent)«. Gut möglich, dass Landmesser Magnino auf diese Weise von diesen Grenzsteinen erfahren und sie fortan seinen Klienten nachdrücklich empfohlen hat.
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Autor
BDVI-Geschäftsstellenleiter Brandenburg, Meckl.-Vorp., Sachsen-Anhalt
reichert(at)bdvi.de